Das Hinweisgeberschutzgesetz - Was muss der Mittelstand jetzt tun?
am 8. Februar 2023
Der Großteil des deutschen Mittelstands muss bis Mai 2023 interne Meldestellen einführen!
Das ist die wichtigste Konsequenz für Unternehmen, Organisationen, öffentliche Betriebe und Behörden aus kürzlich verabschiedeten Hinweisgeberschutz-Gesetz. Der Bundestag hat es überraschend noch in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause verabschiedet. Das Gesetz gilt auch für Körperschaften im Eigentum von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Es verlangt, dass anonyme Meldungen in der Organisation möglich gemacht und bearbeitet werden. Zudem regelt das Gesetz Schadensersatzansprüche von Hinweisgebern auch bei immateriellen Schäden (Schmerzensgeld).
Viele Unternehmen fragen sich: Sind wir betroffen? Was ist zu tun? Was wird es kosten? Was wird es nützen?
Unser nächstes Webinar dreht sich daher um
Das Hinweisgeberschutz-Gesetz: Was muss der Mittelstand jetzt tun?
am 8. Februar 2023, von 9 bis 10 Uhr via Zoom
Foliensatz und Video hier erhalten!
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer stellen sich folgende Fragen, die unsere Referenten im Webinar live beantworten werden:
- Was sind die rechtlichen Anforderungen des Gesetzes? Was bedeutet Hinweisgeberschutz? Was ist mit internen Meldestellen gemeint, die nun einzuführen sind?
- Auch anonyme Meldungen sind zu ermöglichen und zu bearbeiten: Wie können Unternehmen dies rechtssicher leisten?
- Neben der internen Meldung wird es eine externe Meldestelle geben. Es besteht für Whistleblower grundsätzlich die freie Wahl zwischen interner und externer Meldestelle. Wie können Unternehmen dazu beitragen, dass Whistleblower intern melden und sich nicht zuerst an die externe Stelle bei der Bundesregierung wenden?
- Wie werden Hinweisgeber durch das Gesetz geschützt? Wie können Unternehmen von Hinweisgebern profitieren?
- Wie funktionieren Meldekanäle? Wie lässt sich mit einer Software der Meldekanal abbilden und die Bearbeitung von Hinweisen rechtssicher umsetzen?
- Viele Unternehmer fürchten eine Kultur der Denunziation: Welche Rolle spielt Compliance-Kommunikation und Unternehmenskultur bei der Einführung von internen Meldekanälen?
Das Compliance Complete-Netzwerk lädt mit seinen Partnern LegalTegrity, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft sowie WeichertMehner Unternehmensberatung für Kommunikation zum Webinar ein:
Dazu begrüßen wir folgende fachkundige Referenten:
- Thomas Altenbach, CEO der LegalTegrity GmbH
- Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBA, Rechtsanwalt und Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dortmund
- Erik Fritzsche, Practice Leader ESG Risks and Resilience bei WeichertMehner Unternehmensberatung für Kommunikation & Senior Netzwerkkoordinator von Compliance Complete
Wir freuen uns auf Sie und einen spannenden Vortrag und einen guten Austausch mit Ihnen!
Das Hinweisgeberschutz-Gesetz – Was muss der Mittelstand jetzt tun? Am 8. Februar 2023, 9 bis 10 Uhr via Zoom.
Foliensatz und Video hier erhalten!
Sie erhalten direkt nach der Anmeldung den Link.
Zu unseren Referenten:
Dr. Thomas Altenbach, Compliance-Experte mit langjähriger Erfahrung als Inhouse-Jurist in global agierenden Unternehmen. Als CEO von LegalTegrity ist er einer der Pioniere für cloudbasierte Hinweisgebersysteme, die auf die speziellen Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen ausgerichtet sind. Diese Systeme erfüllen auch die Anforderungen an das Beschwerdeverfahren laut Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz. Er verfügt über praktische Einblicke zur Umsetzung der wesentlichen Anforderungen: aus eigener Erfahrung als Hinweisgebersystem-Verantwortlicher bei der Deutschen Bank und Daimler sowie aus LegalTegrity-Kundenperspektive.
Dr. Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBA, ist Experte für Kartellrecht und Compliance. Seit Oktober 2020 ist er als Rechtsanwalt bei Aderhold in Dortmund tätig. Er berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich der Fusionskontrolle sowie zu Fragen der Compliance und Compliance Management Systemen. Dabei spielen insbesondere die Umsetzung von unternehmensspezifischer Kartellrechts- und Lieferkettencompliance sowie Einrichtung und fortlaufende Betreuung von Hinweisgebersystemen eine Rolle.
Dr. Erik Fritzsche berät bei WeichertMehner Unternehmen und Organisationen in den Bereichen Corporate, Change und ESG Communication. Er studierte Politikwissenschaft, Geschichte und Rechtswissenschaft an der Exzellenzuniversität TU Dresden. 2016 wurde er mit einer organisations- und institutionenanalytischen Arbeit promoviert. Für Akteure in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft berät und forscht er seit über zehn Jahren. Zu seinen vertieften Kenntnissen gehören Fragen der ESG-Strategie, Institutionen- und Organisationsentwicklung sowie der Compliance-Kommunikation. Seit 2021 ist er Co-Initiator und Senior Netzwerkkoordinator von Compliance Complete, einem interdisziplinären Netzwerk von Compliance-Experten.